Nutzen Sie die Förderung für
Netzersatzanlagen Baden-Württemberg gemäß ZFeuVwV
in Baden-Württemberg
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Zwischensumme: 0,00 €
in Baden-Württemberg
Sichern Sie sich jetzt attraktive Zuschüsse für die Anschaffung von Netzersatzanlagen für Feuerwehrhäuser gemäß der ZFeuVwV (Verwaltungsvorschrift Feuerwehrförderung) in Baden-Württemberg. Mit der richtigen Förderung können Sie bis zu 40.000 EUR für Ihre Notstromversorgung erhalten und damit die Einsatzfähigkeit Ihrer Feuerwehr optimal sichern.
Achtung: Die Frist zur Beantragung der Fördermittel endet am 15. Februar 2025. Handeln Sie rechtzeitig und lassen Sie sich von unseren Experten beraten!
Die Förderung umfasst stationäre, nicht umschaltbare Netzersatzanlagen, die ausschließlich zur Gebäudeeinspeisung vorgesehen sind. Sie können in das Feuerwehrhaus integriert oder im Außenbereich fest installiert werden.
Verbesserte Einsatzbereitschaft Ihrer Feuerwehr durch eine sichere Notstromversorgung.
Finanzielle Entlastung durch attraktive Fördermittel.
Modernste Netzersatzanlagen, die optimal auf die Bedürfnisse von Feuerwehrhäusern abgestimmt sind.
Langfristige Einsparungen durch energieeffiziente Technologien.
Als erfahrener Anbieter von Netzersatzanlagen und Notstromlösungen unterstützen wir Sie bei jedem Schritt:
Eine zuverlässige Notstromversorgung ist für Feuerwehren unerlässlich. Im Falle eines Stromausfalls sorgt die Netzersatzanlage dafür, dass alle wichtigen Funktionen – von der Beleuchtung bis hin zu technischen Geräten – weiterhin verfügbar sind. Mit einer geförderten Netzersatzanlage schaffen Sie Sicherheit und garantieren maximale Einsatzbereitschaft.
Die Beantragung der Fördermittel gemäß ZFeuVwV ist nur bis zum 15. Februar 2025 möglich. Verpassen Sie diese Gelegenheit nicht, Ihre Feuerwehr mit einer modernen Notstromlösung auszustatten.
📞 Rufen Sie uns an: +49 4928 9192-0
📧 E-Mail: info@thiet.de
Thiet – Ihr Partner für zuverlässige Notstromlösungen und Netzersatzanlagen in ganz Deutschland.